Das Bündnis – eine Interessengemeinschaft für ein besseres Kulturschutzgesetz

Nach der Veröffentlichung des ersten Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts Ende Juni 2015 haben sich die am meisten von diesem Gesetzentwurf betroffenen Bundesverbände zu einer Interessengemeinschaft für ein besseres Kulturgutschutzgesetz zusammengeschlossen.

Inzwischen besteht dieses Bündnis, das sich den Namen „Aktionsbündnis Kulturgutschutz“ gegeben hat, aus zwanzig großen Verbänden: Zwei internationale und achtzehn Bundesverbände.

Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts ging am 18. Februar 2016 im Bundestag in die 1. Lesung. Eine Woche zuvor haben wir einen auf 8 Punkte verkürzten Forderungskatalog an alle 630 Bundestagsabgeordneten versendet (siehe Menüpunkt „Unsere Forderungen“). Beispielhaft weisen wir darin auf eigentumsfeindliche Regelungen hin, die schon jetzt zu einer Abwanderung von Kunst und anderen Kulturgütern aus Deutschland zur Folge haben. Dieses Papier wurden von allen Teilnehmern unseres „Aktionsbündnis Kulturgutschutz“ unterzeichnet.

 Online Petition für den Erhalt des privaten Sammelns

Die Novellierung des Kulturgutschutzrechts bedroht mit ihrer Überregulierung das private Sammeln der verschiedensten Kulturgüter. Die online Petition „Für den Erhalt des privaten Sammelns“ soll durch eine möglichst große Anzahl von Unterzeichnern dokumentieren, daß durch den Gesetzentwurf zum Kulturgutschutz Zehntausende von privaten Sammlern betroffen sind.

Wenn Sie wie wir gegen eine Bürokratisierung des privaten Sammelns sind, dann sollten Sie Ihre Meinung kund tun und ebenfalls die online Petition unterzeichnen. Dabei muß Ihr Name nicht veröffentlicht werden, wenn Sie es nicht möchten:

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns